Rasierer und Trimmer entsorgen: Akku und Elektroschrott richtig abgeben

Ein dunkelblauer Folienrasierer und ein weißer Rotationsrasierer liegen nebeneinander auf einer hellen Badablage.

Wohin mit altem Rasierer, Trimmer oder Epilierer? Rücknahme in Deutschland, entnehmbare Batterien, eingebaute Akkus und Vorbereitung zur Abgabe.

Ein alter Elektrorasierer, Trimmer oder Epilierer gehört zur getrennten Elektrogerätesammlung. Gib ihn kostenfrei an einer kommunalen Annahmestelle oder bei einem zur Rücknahme verpflichteten Händler ab. Eine Batterie, die nicht vom Gerät umschlossen ist und sich zerstörungsfrei entnehmen lässt, nimmst du vorher heraus und gibst sie getrennt in die Batteriesammlung.

Ein fest eingebauter Akku bleibt im Gerät. Du musst den Rasierer für die Entsorgung nicht aufbrechen oder aufschrauben. Sag bei der Abgabe, dass ein Akku enthalten ist. Die folgenden Rücknahmehinweise beziehen sich auf Deutschland und wurden am 14. Oktober 2026 geprüft und am 15. Oktober 2026 ergänzt.

Auch ein Rasierer ohne Akku bleibt ein Elektrogerät

Ob der Motor über Kabel, Akku oder Einwegbatterie versorgt wird, ändert die getrennte Entsorgung nicht. Auch nach dem Herausnehmen einer Batterie gehört das elektrische Handstück weiterhin zur Elektrogerätesammlung.

Die Grundlage ist § 10 ElektroG: Altgeräte müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden. Das elektrische Gerät kommt deshalb nicht in den Restmüll. Für Batterien und Akkus gibt es zusätzlich eine eigene Sammlung.

Sortiere das Gerät auch nicht als Verpackungsabfall ein, nur weil sein Gehäuse überwiegend aus Kunststoff besteht. Sein Werkstoff und sein Entsorgungsweg sind unterschiedliche Fragen. Ein elektrischer Rasierer wird als Altgerät abgegeben.

Wertstoffhof oder Rücknahme im Handel

An einer kommunalen Sammelstelle gibst du das Gerät bei der vorgesehenen Annahme ab. § 13 ElektroG regelt die örtliche Sammlung und die kostenfreie Anlieferung. Beachte die örtlichen Öffnungszeiten und Hinweise.

Seit Januar 2026 gilt dort für bestimmte Sammelgruppen ein Thekenmodell, das die stiftung ear beschreibt: Du übergibst das Altgerät, Mitarbeitende kontrollieren und sortieren es. Wirf einen Akku-Rasierer deshalb nicht selbst in einen beliebigen Container.

Laut stiftung ear betrifft das Thekenmodell die Sammelgruppen 2, 3 und 5, insbesondere batteriebetriebene Geräte. Rasierer, Trimmer und Epilierer gehören dazu: Anlage 1 ElektroG führt elektrische Rasierapparate sowie Haar- und Körperpflegegeräte als Kleingeräte, und § 14 ElektroG ordnet Kleingeräte der Gruppe 5 zu.

Im Handel kannst du nach § 17 ElektroG kleine Altgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter ist, kostenlos und ohne Neukauf zurückgeben, und zwar bis zu drei Geräte pro Geräteart. Miss bei einem ungewöhnlich großen Gerät nach, statt nur die Kategorie „Rasierer“ zugrunde zu legen.

Die stiftung ear nennt für die verpflichtende Handelsrücknahme zwei Voraussetzungen: mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte oder bei Lebensmittelhändlern mindestens 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche und ein mehrmals im Jahr oder dauerhaft vorhandenes Elektroangebot. Damit können auch größere Supermärkte und Drogerien Rücknahmestellen sein.

Die Pflicht gilt auch für Onlinehändler. Für die 400-Quadratmeter-Grenze zählen bei ihnen nach § 17 Absatz 2 ElektroG alle Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte. Bei Lebensmittelhändlern zählen für die 800-Quadratmeter-Grenze alle Lager- und Versandflächen; das regelmäßige Elektroangebot bleibt Voraussetzung. Onlinehändler müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu dir anbieten; wie die Rückgabe abläuft, steht in ihren Rücknahmehinweisen.

Ein kleiner Laden kann Altgeräte freiwillig annehmen. Die Pflicht gilt jedoch nicht pauschal für jedes Geschäft, das einmal einen Rasierer verkauft hat. Prüfe die Rücknahmeinformation vor Ort oder auf der Händlerseite. Beim Neukauf gibt es daneben die Rücknahme eines Altgeräts derselben Art mit im Wesentlichen gleicher Funktion.

Batteriefach und eingebauten Akku unterscheiden

Eine herausnehmbare AA- oder AAA-Batterie entnimmst du über das dafür vorgesehene Fach nach Geräteanleitung. Schalte das Gerät aus und trenne es von einem angeschlossenen Ladegerät, bevor du die bestimmungsgemäße Entnahme durchführst.

§ 10 ElektroG verlangt, Batterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei zu trennen. Daraus folgt keine Aufforderung, ein geschlossenes Rasierergehäuse zu zerlegen. Wenn der Akku fest im Gehäuse verbaut ist und du dafür das Gehäuse öffnen müsstest, gib das vollständige Gerät ab.

Die Frage, ob ein Akku schwach ist und welcher Herstellerservice infrage kommt, behandelt Elektrorasierer-Akku. Für den Entsorgungsweg genügt die Unterscheidung zwischen vorgesehenem Batteriefach und integriertem Akku.

Lose Batterien getrennt zurückgeben

Entnommene Altbatterien und Altakkus kommen in die dafür vorgesehene Sammlung im Handel oder an einer kommunalen Sammelstelle. Das Umweltbundesamt nennt diese kostenfreien Rückgabewege und schließt Restmüll sowie gelbe Tonne beziehungsweise gelben Sack aus.

Für das aktuelle Batterierecht nennt das UBA die EU-Batterieverordnung und das seit Oktober 2025 geltende Batterierecht-Durchführungsgesetz. Ältere Hinweise allein auf das frühere Batteriegesetz können deshalb einen überholten Rechtsstand wiedergeben.

Bei losen lithiumhaltigen Batterien und Akkus empfiehlt das UBA, die Pole abzukleben, damit kein äußerer Kurzschluss entsteht. Diese Vorbereitung betrifft entnommene Batterien; öffne dafür keinen Rasierer mit eingebautem Akku.

Bei einem beschädigten Akku das Personal ansprechen

Ein aufgeblähter, verformter oder ausgelaufener Akku ist kein gewöhnlicher leerer Akku. Verwende und lade ihn nicht weiter und öffne ihn nicht. Das UBA empfiehlt, beschädigte Lithium-Akkus umgehend an einer Sammelstelle abzugeben, sie dort von Mitarbeitenden entgegennehmen zu lassen und das Fachpersonal auf die Beschädigung hinzuweisen. Für den Transport nennt das UBA verschließbare Boxen, Dosen, Eimer oder Gläser, die du auch mit Sand füllen kannst; die Pole sollten abgeklebt sein.

Wenn die Beschädigung im Rasierer sitzt, lass das Gerät geschlossen. Kläre mit der Annahmestelle, wie du das vollständige Gerät übergeben sollst. Leg es nicht kommentarlos in eine Sammelbox für lose Haushaltsbatterien.

Gerät und Zubehör vor der Abgabe ordnen

Trenne den Rasierer von seinem Ladegerät und lege das ebenfalls ausgediente elektrische Zubehör für die Elektrogerätesammlung bereit. Wenn du ein Ladegerät weiterhin für ein ausdrücklich passendes Gerät nutzen kannst, ist es noch kein Abfall. Die Annahmestelle kann dir die Zuordnung des übrigen Zubehörs nennen.

Falls nur die Rasur nachgelassen hat, prüfe vor der Abgabe, ob geeignete Ersatzscherteile oder ein Herstellerservice infrage kommen. Die Entscheidung zwischen Reparatur und Neukauf hängt vom konkreten Zustand und den verfügbaren Teilen ab. Steht die Entsorgung fest, halte Gerät, lose Batterie und eventuellen Akku-Schaden für die Annahme klar auseinander.

Quellen

  1. ElektroG §13 – Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. ElektroG §10 – Getrennte Erfassung – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. ElektroG §14 – Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. ElektroG §17 – Rücknahmepflicht der Vertreiber – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  5. ElektroG Anlage 1 – Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  6. Rücknahmepflichten als Vertreiber – stiftung elektro-altgeräte register
  7. Tag der Batterie: sicherer Umgang –18.02.2026 – stiftung elektro-altgeräte register
  8. Kennzeichnung von Sammelstellen für Elektro-Altgeräte wird klar geregelt und bundesweit umgesetzt – stiftung elektro-altgeräte register
  9. Batterien und Altbatterien – Umweltbundesamt
  10. Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus – Umweltbundesamt